Auch wenn man sich zu Beginn einer Ehe ungern mit dem Gedanken eines Scheiterns befasst, so ist ein Ehevertrag oft sinnvoll. Hier werden Regeln des Zusammenlebens niedergeschrieben, aber auch Bestimmungen im Falle einer Trennung. Wenn Sie einen Ehevertrag aufsetzen möchten, hilft Ihnen Ihr kompetenter Anwalt gerne.
Partnerschaften, die nichtehelich sind, werden in Deutschland immer häufiger. Viele Paare leben miteinander, ohne eine Ehe einzugehen. Gerade, wenn in dieser Verbindung Kinder mit in die Partnerschaft gebracht werden ohne innerhalb der Lebensgemeinschaft geboren werden, empfehlen wir einen Partnerschaftsvertrag. Hier können sämtliche rechtliche Fragen rund um das Leben der Partner und der Kinder geklärt werden. Denn, wer nicht in einer ehelichen Verbindung ist, hat weder Rechte noch Pflichten gegenüber seinem Partner. Gerne helfen wir Ihnen beim Aufsetzen des Vertrages und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Bei dem Betreuungsunterhalt handelt es sich um denjenigen Unterhalt, den ein Elternteil gemeinsamer Kinder dem anderen Elternteil schuldet, wenn dieser aufgrund der Betreuung des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder nicht dazu in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit für seinen eigenen Bedarf Sorge zu tragen. Der Betreuungsunterhalt ist zunächst einmal bis zum dritten Lebensjahr eines jeden Kindes zu zahlen. Im Anschluss daran stellen sich Fragen, ob kind- oder elternbezogene Gründe vorliegen, die eine darüber hinausgehende Unterhaltsverpflichtung begründen können. Wir helfen Ihnen, dass Sie in Fragen des Betreuungsunterhaltes Ihre Rechte konsequent durchsetzen.
Diese Form von Unterhalt ist für die Zeit nach Inkrafttreten der Scheidung bestimmt. Es handelt sich hierbei um Ausnahmefälle, da nach einer Scheidung beide Eheleute wieder für Ihren eigenen Unterhalt zuständig sind. Welche Ausnahmen es hier gibt und inwiefern der Ehegattenunterhalt für Sie wichtig sein kann, erläutern wir Ihnen gerne. Da dieses Thema so umfassend ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Der Trennungsunterhalt ist relevant für die Zeit vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. In dieser Zeit soll dafür gesorgt werden, dass beide Ehepartner genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen. Wir wahren Ihre Rechte zum Trennungsunterhalt und stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.
Die Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und ihren Kindern besteht nicht nur zugunsten der Kinder, sondern auch in späteren Jahren zugunsten der Eltern in umgekehrter Richtung. Wenn Eltern in das Rentenalter eintreten und pflegebedürftig werden, kommt die Frage der Unterhaltsverpflichtung der Kinder auf. Die Unterhaltszahlungen werden unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Kindes und des Ehegatten berechnet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema, prüfen, ob Elternunterhalt zu gewähren ist und stellen gegebenenfalls die Berechnungen an.
Nach einer Scheidung stellen sich oft Fragen zum Kindesunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, wird dabei barunterhaltspflichtig. Es gilt, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln, die im Zusammenhang mit dem Einkommen des zahlenden Elternteils stehen. Ob Sie Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter sind: Bei Fragen und Konflikten steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Verfügung.
Bei dem Güterrecht handelt es sich um die in einer Ehe zwischen den Eheleuten bestehenden vermögensrechtlichen Beziehungen. Sofern nicht anders in einem Ehevertrag festgehalten, besteht zwischen den Eheleuten der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet im Grunde, dass der Zugewinn, den beiden Eheleute im Laufe der Ehe erwirtschaftet haben verglichen wird. Der Ehepartner, der in der Zeit der Ehe weniger Zugewinn erworben hat, erhält von seinem Partner die Hälfte der Differenz, sodass am Ende beide denselben Zugewinn haben. Denn es wird davon ausgegangen, dass beide Eheleute durch ihre jeweilige Arbeitsleistung gleichermaßen zu dem wirtschaftlichen Zuwachs in der Ehe beitragen haben. Da diese Berechnungen sehr kompliziert sind, empfehlen wir Ihnen, sich in Fragen des Güterrechts an Ihren Rechtsanwalt in Warendorf zu wenden.
Wenn es um die Aufteilung des Hausrates geht, unterscheidet man zwischen Gegenständen, die vor der Ehe erworben wurden und solchen, die während der Ehe erworben wurden. Bei Streitigkeiten und Problemen rund um den Hausrat helfen wir Ihnen gerne, eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie gerne auch vor Gericht.
Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, wer nach einer Scheidung die Ehewohnung nutzen darf. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, vertreten wir Ihre Rechte mit Nachdruck vor Gericht.