Im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechtes gibt es zahlreiche Straftatbestände, bei denen eine Handlung im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt worden ist. Da dies ein sehr umfangreiches Thema ist, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sofern Sie Betroffener einer Betäubungsmittelstraftat sind, übernimmt Ihr Fachanwalt Ihre Verteidigung gerne.

Sollte bei Ihnen eine Verurteilung aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung erfolgt sein, so ist zu überprüfen, ob gegen das Urteil ein Rechtsmittel erhoben werden kann und soll. Hier stehen die Berufung und die Revision zur Verfügung. Wir prüfen gerne, ob und inwieweit in Ihrem Fall die Erhebung eines Rechtsmittels erfolgreich gestaltet werden kann.

Oft gilt bei einer polizeilichen Vernehmung: „Reden ist Silber, schweigen ist Gold“. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht in Anspruch und warten Sie auf Ihren Strafverteidiger, der nach einer Einarbeitung in die Sach- und Rechtslage Ihres Falles genau weiß, was zu tun ist.

Wer in Untersuchungshaft sitzt, möchte natürlich so schnell wie möglich wieder freikommen. Um dies zu bewirken, kann eine Haftprüfung bzw. eine Haftbeschwerde genutzt werden. Allerdings kann sich eine solche Prüfung negativ auf Ihre Hauptverhandlung auswirken. Es ist also abzuwägen, inwiefern dies ein sinnvoller Schritt ist. Das macht Ihr Rechtsanwalt für Sie und kümmert sich um eine geeignete Haftstrategie für Ihren Fall.

Sofern ein Betroffener aus bestimmten Gründen nicht zu einer eigenen Verteidigung in der Lage ist oder aber in Fällen, in denen es die schwere des strafrechtlichen Vorwurfes erfordert, besteht die Möglichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Die Chance auf Bewährung haben Sie nur, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren verhängt wird. Droht Ihnen eine längere Haftstrafe, gilt es, diese mit den richtigen Strategien so zu mindern, dass Sie doch noch die Möglichkeit auf Bewährung bekommen. Um dies zu erreichen, ist die langjährige Erfahrung Ihres Anwaltes von großer Wichtigkeit. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei in Warendorf. Gerne erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt in einem Beratungsgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben.

Wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen, ist der Beistand durch einen professionellen Rechtsanwalt sehr wichtig. Wir können prüfen, ob die Untersuchungshaft zurecht angeordnet wurde und welche Möglichkeiten Sie in Ihrer Situation haben. Ihr Fachanwalt erlangt Einsicht in Ihre Akten und hilft Ihnen.

Sind Sie als Zeuge in einem Strafverfahren vorgeladen? Sind Sie Opfer geworden und haben Ängste? Oder haben Sie Sorge, sich mit Ihrer Aussage selbst belasten zu können? Auch als Zeuge haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Gerne stehen wir Ihnen in diesem Fall zur Seite.

Für Opfer einer Straftat besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Nach der Zulassung der Nebenklage bestehen für den Nebenkläger besondere Rechte, die er im Strafverfahren dann zu seinen Gunsten wahrnehmen kann. Als Anwalt beraten wir Sie in diesem Zusammenhang gerne und stehen Ihnen auf Wunsch als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.

Diese Verfahren beschäftigen sich mit Jugendlichen und Heranwachsenden (volljährige Personen, die in Ihrer Entwicklung einem Jugendlichen gleichen). Hier ist das primäre Ziel, die straffällig gewordenen Personen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt wurden oder Hilfe bei einem Verfahren gegen Sie benötigen, kennen wir die richtigen Schritte. Oft hilft ein offener Dialog mit Jugendgerichtshilfe und dem Gericht, um aus Ihrer Situation das Beste herauszuholen.

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