Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wen Sie zu Ihren Erben einsetzen und wen nicht. Der Gesetzgeber empfindet es aber als ungerecht, wenn in einem Erbfall die engsten Angehörigen, also Ihre Kinder oder Ihre Eltern, sowie ggf. Ihr Ehepartner, die ohne eine testamentarische Verfügung gesetzliche Erben geworden wären, von Ihrem Nachlass gar nichts erhalten. Diese Personen sind pflichtteilsberechtigt und erhalten zumindest auf diesem Wege die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Bei dem Pflichtteil handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, der vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Bei einem Vermächtnis handelt es sich um eine Verfügung, das eine oder mehrere Personen im Erbfall einen oder mehrere Gegenstände erhalten sollen, ohne dass sie gleichzeitig Erbe werden. Der Erbe oder die Erben sind verpflichtet, den oder die Gegenstände auf Verlangen des Berechtigten an diesen herauszugeben.

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