Erbvertrag

Ein Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament im Wesentlichen dadurch, dass die dort getroffenen Bestimmungen nicht einseitig vom Erblasser widerrufen werden können. Er bietet also den Erben eine höhere Planungssicherheit. Diese Art einer letztwilligen Verfügung ist verbindlicher und wird zum Beispiel genutzt, wenn ein Kind eines Unternehmensinhabers im Betrieb mitarbeitet und die Zusicherung haben möchte, dass es später als Nachfolger eingesetzt wird. Außerdem ist ein Erbvertrag die einzige Möglichkeit einer gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

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