Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht befasst sich umfassend mit Themen rund um die Erwerbstätigkeit. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es in vielen Situationen zu Spannungen kommen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Müller Rechtsanwälte GbR steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung bei jedem Anliegen zur Verfügung. Bei Fragen und Konflikten helfen wir Ihnen auch kurzfristig gerne weiter. Wir vertreten Ihre Rechte umfassend und nachhaltig – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Hilfe bei Konflikten rund um das Arbeitsrecht: Ihr Rechtsanwalt ist für Sie im Einsatz

Ein zusammenfassendes „Arbeitsgesetzbuch“ gibt es nicht. Das Arbeitsrecht setzt sich aus verschiedenen Verordnungen und Gesetzen zusammen. Dazu gehören unter anderem das Betriebsverfassungs-, Kündigungsschutz-, Jugendarbeitsschutz-, das Arbeitszeitgesetz sowie viele weitere. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) kommt prägend für das gesamte Rechtsgebiet hinzu, denn zu einem erheblichen Teil ist das Arbeitsrecht sogenanntes Richterrecht.

Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Themen vor, die für das Arbeitsrecht relevant sein können und bei denen wir Ihnen im Problemfall gerne weiterhelfen. Sollten Sie Fragen haben oder mehr Informationen brauchen, können Sie natürlich Kontakt zu uns aufnehmen.

  • Ansprechpartner
  • Arbeitsrecht Themen
  • Arbeitsrecht FAQ

Ihre Ansprechpartner

Arbeitsrecht Themen

Abmahnung

Die Abmahnung – als Vorstufe einer Kündigung – bedarf einiger wichtiger Formalien. Wenn Sie eine Abmahnung verfassen wollen, sind wir gerne behilflich. Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten? Gerne überprüfen wir sie auf ihre Rechtsgültigkeit.

Arbeitsvertrag

Bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag sind wir für Sie da. Gerne prüfen wir diesen und erklären Ihnen, was Sie als Arbeitnehmer dürfen und was nicht.

Geringfügige Beschäftigung

Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt über Ihre Rechte: Muss Ihr Minijob angemeldet werden? Welche Rechte haben Sie als 450-€-Aushilfe? Urlaub? Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Haftung des Arbeitnehmers

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit keine Versicherung haben, gefahrgeneigte Arbeit verrichten oder Ihnen der Lohn aufgrund einer Beschädigung gekürzt wurde, helfen wir bei Fragen gerne weiter.

Kündigung

Ob Sie als Arbeitnehmer kündigen oder als Arbeitgeber Ihrem Angestellten kündigen möchten: Form und Frist sind hier immer zu beachten. Auch bei Fragen zur erhaltenen Kündigung ist Ihr Rechtsanwalt für Sie da.

Lohnabrechnung

Abrechnungen sind häufig kompliziert. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Ihrer Meinung nach etwas fehlt, beraten wir Sie gerne und sorgen für den Durchblick.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei langfristigen Erkrankungen können viele Fragen rund um das Krankengeld und das weitere Arbeitsverhältnis aufkommen. Gerne beantwortet Ihr Anwalt der Müller Rechtsanwälte GbR diese für Sie.

Überstunden

Wer viele Überstunden macht, sollte diese auf irgendeine Art ausgleichen können. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte.

Urlaub

Wurde Ihr Urlaub gestrichen? Haben Sie eine Urlaubssperre bekommen oder fragen Sie sich, was mit Ihren restliche Urlaubstagen geschieht? Kommen Sie mit Ihren Fragen zu Ihrem Rechtsanwalt!

Zeugnis

Für das berufliche Weiterkommen ist ein Zeugnis oft von hoher Bedeutung. Kommen Sie mit Ihren Fragen in unsere Kanzlei, damit Ihnen in der Zukunft nichts im Wege stehen kann.

Arbeitsrecht FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Wenn der andere Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

Ein Rechtsanspruch, die Abmahnung zurückzunehmen, oder sie für unberechtigt zu erklären, besteht nicht.

Das ist möglich. Wenn das Fehlverhalten nicht so schwerwiegend ist, dass sich darauf allein eine Kündigung stützen lässt, dient die Abmahnung entweder als Vorbereitung dazu oder als Dokumentation für wiederholtes Fehlverhalten. Der Beweis muss aber trotzdem noch erbracht werden, dass es zu dem jeweiligen Fehlverhalten gekommen ist, wenn darauf eine Kündigung gestützt wird.

Nein. Sie sollte aber immer zeitnah erfolgen.

Ja! Ihr Chef ist verpflichtet, Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer auszuhändigen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen ist dieses auf Leistung und Führung des Arbeitnehmers zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).

Alle Arbeitnehmer haben einen solchen Anspruch, also auch Auszubildende, Praktikanten und arbeitnehmerähnliche Personen. Ein Zeitarbeiter hat allerdings nur einen Anspruch auf ein Zeugnis gegen die Zeitarbeitsfirma.

Sie sind berechtigt, auch während eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihnen eine andere Tätigkeit zugewiesen werden soll oder Ihr Vorgesetzter wechselt.

Nach neuerer Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass das Zeugnis mit einer Grußformel enden muss. Das BAG ist der Meinung, dass die „Grußformel“ im Zeugnis zwar einer gewissen Höflichkeit entspreche, ihr Fehlen lasse aber keine negativen Schlussfolgerungen zu, da sie im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Ihre Anfrage

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