Im Baurecht wird unterschieden in öffentliches Baurecht und privates Baurecht. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten: Auftraggeber bzw. Bauherr und Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer und Handwerker. Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht, also der typische „Streit am Zaun“: Bäume und Sträucher, die herüberragen usw. Das öffentliche Baurecht dagegen befasst sich mit denjenigen Teilen des öffentlichen Rechts, die das Bauvorhaben betreffen. Im öffentlichen Baurecht unterscheidet man Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, also die Korrespondenz mit dem städtischen Bauamt, dem Ordnungsamt usw.

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