Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen im Falle einer Scheidung

Das Familienrecht ist für nahezu jeden von Bedeutung. Zum einen regelt es Rechte und Pflichten innerhalb der Familie, in der wir aufwachsen. Zum anderen werden hier auch Themen rund um Ehe und Scheidung behandelt.
Ob zum Thema Ehevertrag, Unterhalt, Adoption oder vielen mehr: Ihr Rechtsanwalt in Warendorf kennt sich aus und hilft Ihnen gerne weiter. Holen Sie sich im Zweifelsfall professionelle Unterstützung!

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Fragen rund um das Familienrecht:

Adoption

Bei der Adoption handelt es sich um die Annahme eines Kindes. Man unterscheidet die Adoption minderjähriger Kinder und die Volljährigenadoption. In einem Adoptionsverfahren sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und Formularien einzuhalten. Wir helfen Ihnen dabei, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Betreuungsunterhalt

Bei dem Betreuungsunterhalt handelt es sich um denjenigen Unterhalt, den ein Elternteil gemeinsamer Kinder dem anderen Elternteil schuldet, wenn dieser aufgrund der Betreuung des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder nicht dazu in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit für seinen eigenen Bedarf Sorge zu tragen. Der Betreuungsunterhalt ist zunächst einmal bis zum dritten Lebensjahr eines jeden Kindes zu zahlen. Im Anschluss daran stellen sich Fragen, ob kind- oder elternbezogene Gründe vorliegen, die eine darüber hinausgehende Unterhaltsverpflichtung begründen können. Wir helfen Ihnen, dass Sie in Fragen des Betreuungsunterhaltes Ihre Rechte konsequent durchsetzen.

Ehegattenunterhalt

Diese Form von Unterhalt ist für die Zeit nach Inkrafttreten der Scheidung bestimmt. Es handelt sich hierbei um Ausnahmefälle, da nach einer Scheidung beide Eheleute wieder für Ihren eigenen Unterhalt zuständig sind. Welche Ausnahmen es hier gibt und inwiefern der Ehegattenunterhalt für Sie wichtig sein kann, erläutern wir Ihnen gerne. Da dieses Thema so umfassend ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Ehevertrag

Auch wenn man sich zu Beginn einer Ehe ungern mit dem Gedanken eines Scheiterns befasst, so ist ein Ehevertrag oft sinnvoll. Hier werden Regeln des Zusammenlebens niedergeschrieben, aber auch Bestimmungen im Falle einer Trennung. Wenn Sie einen Ehevertrag aufsetzen möchten, hilft Ihnen Ihr kompetenter Anwalt gerne.

Ehewohnung

Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, wer nach einer Scheidung die Ehewohnung nutzen darf. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, vertreten wir Ihre Rechte mit Nachdruck vor Gericht.

Elternunterhalt

Die Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und ihren Kindern besteht nicht nur zugunsten der Kinder, sondern auch in späteren Jahren zugunsten der Eltern in umgekehrter Richtung. Wenn Eltern in das Rentenalter eintreten und pflegebedürftig werden, kommt die Frage der Unterhaltsverpflichtung der Kinder auf. Die Unterhaltszahlungen werden unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Kindes und des Ehegatten berechnet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema, prüfen, ob Elternunterhalt zu gewähren ist und stellen gegebenenfalls die Berechnungen an.

Güterrecht / Zugewinn

Bei dem Güterrecht handelt es sich um die in einer Ehe zwischen den Eheleuten bestehenden vermögensrechtlichen Beziehungen. Sofern nicht anders in einem Ehevertrag festgehalten, besteht zwischen den Eheleuten der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet im Grunde, dass der Zugewinn, den beiden Eheleute im Laufe der Ehe erwirtschaftet haben verglichen wird. Der Ehepartner, der in der Zeit der Ehe weniger Zugewinn erworben hat, erhält von seinem Partner die Hälfte der Differenz, sodass am Ende beide denselben Zugewinn haben. Denn es wird davon ausgegangen, dass beide Eheleute durch ihre jeweilige Arbeitsleistung gleichermaßen zu dem wirtschaftlichen Zuwachs in der Ehe beitragen haben. Da diese Berechnungen sehr kompliziert sind, empfehlen wir Ihnen, sich in Fragen des Güterrechts an Ihren Rechtsanwalt in Warendorf zu wenden.

Hausrat

Wenn es um die Aufteilung des Hausrates geht, unterscheidet man zwischen Gegenständen, die vor der Ehe erworben wurden und solchen, die während der Ehe erworben wurden. Bei Streitigkeiten und Problemen rund um den Hausrat helfen wir Ihnen gerne, eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie gerne auch vor Gericht.

Kindesunterhalt

Nach einer Scheidung stellen sich oft Fragen zum Kindesunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, wird dabei barunterhaltspflichtig. Es gilt, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln, die im Zusammenhang mit dem Einkommen des zahlenden Elternteils stehen. Ob Sie Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter sind: Bei Fragen und Konflikten steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Verfügung.

Namensrecht

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung gibt es oft Fragen zum Namensrecht. Zum Beispiel, ob Ehepartner nach der Scheidung Ihren vorherigen Namen wieder annehmen oder ob Kinder nach einer Scheidung den Nachnamen eines Elternteils tragen können.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Partnerschaften, die nichtehelich sind, werden in Deutschland immer häufiger. Viele Paare leben miteinander, ohne eine Ehe einzugehen. Gerade, wenn in dieser Verbindung Kinder mit in die Partnerschaft gebracht werden ohne innerhalb der Lebensgemeinschaft geboren werden, empfehlen wir einen Partnerschaftsvertrag. Hier können sämtliche rechtliche Fragen rund um das Leben der Partner und der Kinder geklärt werden. Denn, wer nicht in einer ehelichen Verbindung ist, hat weder Rechte noch Pflichten gegenüber seinem Partner. Gerne helfen wir Ihnen beim Aufsetzen des Vertrages und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Scheidung

Wenn Sie sich von Ihrem Lebenspartner scheiden lassen, ist dies häufig eine schwierige Situation. Eine neue Lebensphase beginnt und da die Verpflichtungen – sowohl emotional als auch wirtschaftlich – in einer Ehe so tiefgreifend sind, kommen viele Fragen und Probleme auf. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt unterstützen. Wir helfen, eine umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung zu gestalten oder vertreten Ihre Rechte vor Gericht.

Sorgerecht

Die Regelungen um das Sorgerecht gemeinsamer Kinder sind häufig kompliziert und werfen viele Fragen und Probleme auf. Gerne helfen wir Ihnen, diese zu klären und zu lösen. Zum Thema Sorgerecht berät Sie Ihr Anwalt umfassend und sorgt dafür, dass es zu einem Ergebnis kommt, mit dem Sie und Ihr Kind zufrieden sind.

Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung

In einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung wird umfassend festgehalten, welche Rechte und Pflichten die Eheleute nach Ihrer Scheidung haben. Hier wird sowohl niedergeschrieben, welche Haushaltsgegenstände wem zustehen, als auch wichtige Themen wie zu leistende Unterhaltszahlungen sowie Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder. Eine solche Vereinbarung hat viele Vorteile. Zum einen wissen beide Eheleute nach der Unterzeichnung, woran sie sind. Zum anderen kann mit einer Regelung dieser Art häufig eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden, die Zeit, Nerven und vor allem Geld kostet. Wir beraten und vertreten Sie bei dem Wunsch, eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung zu gestalten. Klar ist für uns jedoch auch: Sollte es nicht möglich sein, alle Angelegenheiten außergerichtlich zu klären, vertreten wir Ihre Rechte konsequent vor Gericht.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt ist relevant für die Zeit vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. In dieser Zeit soll dafür gesorgt werden, dass beide Ehepartner genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen. Wir wahren Ihre Rechte zum Trennungsunterhalt und stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.

Umgangsrecht

Wenn es in einer Ehe gemeinsame Kinder gibt, wirft dies häufig Fragen zum Umgangsrecht nach der Scheidung auf. Wie der Umgang mit den Kindern geregelt werden kann, welche Entscheidungen zu treffen sind und wie Probleme rund um das Umgangsrecht gelöst werden können, erklären wir Ihnen gerne und helfen Ihnen dabei, eine gute Regelung für Ihre Kinder zu finden.

Unterhalt

Ob und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen zu leisten sind, prüfen wir im Falle einer Scheidung gerne für Sie und sorgen dafür, dass für Sie – als Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter – ein optimales Ergebnis erzielt wird.

Versorgungsausgleich

Bei einem Versorgungsausgleich geht es im Grunde darum, zu prüfen, welche Rentenanwartschaften von beiden Eheleuten innerhalb der Ehe erworben wurden. Diese Angaben werden gesammelt und vom Familiengericht geprüft, um anschließend den Versorgungsausgleich zu errechnen. Dieses Thema ist sehr kompliziert. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, hilft Ihnen die Müller Rechtsanwälte GbR gerne dabei.

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Beim Kindesunterhalt unterscheidet man zunächst einmal zwischen dem Minderjährigenunterhalt und dem Volljährigenunterhalt.

Beim Minderjährigenunterhalt verhält es sich so, dass in der Regel einer der Elternteile den Unterhalt durch die Betreuung des Kindes erbringt. Der andere Elternteil erbringt seine Unterhaltsleistung durch die Zahlung von Barunterhalt. Die Höhe des Barunterhaltes hängt von dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ab. Es muss zunächst das durchschnittliche monatliche Einkommen ermittelt werden. Davon können aber etliche Abzüge gemacht werden, deren Darstellung an dieser Stelle zu weit führen würde. Anhand des dann ermittelten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens und der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ lässt sich dann der Kindesunterhalt ermitteln. Beim Volljährigenunterhalt verhält es sich in der Regel so, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Hier richtet sich der Unterhalt des volljährigen Kindes entweder nach einem festen Regelsatz oder aber auch anhand der „Düsseldorfer Tabelle“ nach dem Einkommen beider Elternteile.

Sofern die Eheleute – wie in den meisten Fällen – keinen Ehevertrag geschlossen haben und darin eine andere Güterrechtswahl getroffen haben, gilt der Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung geprüft, in welcher Höhe die Eheleute jeweils Vermögen erworben haben. Der jeweilige Vermögenszuwachs wird miteinander verglichen. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten dann im Wege des Zugewinnausgleichs die Hälfte der Differenz zwischen den beiden errechneten Summen auszahlen, damit im Ergebnis beide Eheleute gleich viel Vermögen erwirtschaftet haben. Während der Ehe erworbene Schenkungen und Erbschaften bleiben bei den Eheleuten wechselseitig unberücksichtigt. Sie fallen also nicht in den Zugewinnausgleich.

Im Wege des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich findet bei Ehen, die nicht mehr als drei Jahre angedauert haben, nur auf Antrag eines der beiden Ehegatten statt. Im Übrigen wird er ohne gesonderte Antragstellung vom Gericht durchgeführt. Der Versorgungsausgleich wird dadurch ermittelt, dass beide Ehepartner im Scheidungsverfahren Auskunft über Ihre während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften erteilen. Das Familiengericht holt sodann entsprechende Auskünfte bei den Rententrägern ein. Nach Auskunftserteilung errechnet dann das Familiengericht den entsprechenden Versorgungsausgleich.

Ein Scheidungsverfahren können beide Eheleute nach Ablauf eines Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht beeantragen.

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