Das Werkvertragsrecht – Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Diese bestimmten Regelungen finden sich im BGB.

Typische Werkverträge sind zum Beispiel Bauverträge, Verträge mit Architekten, die Erstellung von Gutachten, die Herstellung eines Maßanzugs, Schlüsseldienste und Reparaturaufträge. Werkverträge sind fast alle Verträge mit Handwerkern, und zwar von der Reinigung eines verstopften Abflussrohres bis zum Bau eines Hauses.

Sie lassen sich von einem Tischler einen Schrank bauen? Wann ist die Vergütung fällig? Welche Gewährleistung habe ich? Wann kann ich kündigen? Wie oft muss ich einer Nachbesserung zustimmen? Was ist eine Abnahme? Was passiert mit den Beweisregeln nach der Abnahme? Wer ist zur Vorleistung verpflichtet? Wer haftet wie bei Mängeln?

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