Güterrecht / Zugewinn

Bei dem Güterrecht handelt es sich um die in einer Ehe zwischen den Eheleuten bestehenden vermögensrechtlichen Beziehungen. Sofern nicht anders in einem Ehevertrag festgehalten, besteht zwischen den Eheleuten der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet im Grunde, dass der Zugewinn, den beiden Eheleute im Laufe der Ehe erwirtschaftet haben verglichen wird. Der Ehepartner, der in der Zeit der Ehe weniger Zugewinn erworben hat, erhält von seinem Partner die Hälfte der Differenz, sodass am Ende beide denselben Zugewinn haben. Denn es wird davon ausgegangen, dass beide Eheleute durch ihre jeweilige Arbeitsleistung gleichermaßen zu dem wirtschaftlichen Zuwachs in der Ehe beitragen haben. Da diese Berechnungen sehr kompliziert sind, empfehlen wir Ihnen, sich in Fragen des Güterrechts an Ihren Rechtsanwalt in Warendorf zu wenden.

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