Telefonieren/Handy im Auto
Der Vorwurf der Nutzung insbesondere eines Handys im Auto als Führer eines Pkw ist einer der häufigsten Vorwürfe im Rahmen eines Bußgeldbescheides. Gerade in diesen Fällen bestehen aber ganz besondere Möglichkeiten der Verteidigung. Schließlich gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung und der „Handyverstoß“ muss zweifelsfrei nachweisbar sein. Wir kennen die Möglichkeiten einer Verteidigung im Zusammenhang mit derartigen Vorwürfen und wenden die sich ergebenen Verteidigungsstrategien konsequent an. Sprechen Sie uns an, wenn Sie von einem derartigen Vorwurf betroffen sind.