Testament / letztwillige Verfügung
Nach dem Ableben eines Menschen tritt – sofern keine letztwillige Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese bestimmt, dass die nächsten Verwandten als Erben eingesetzt werden. In den meisten Fällen entspricht diese Erbfolge jedoch nicht den Wünschen des Verstorbenen. Damit Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen, ist es notwendig, eine letztwillige Verfügung zu verfassen. Dies kann zum Beispiel ein Testament sein. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, diese Verfügung zu formulieren und sie so zu gestalten, dass die Form korrekt ist und die Begrifflichkeiten so deutlich gewählt sind, dass Ihre Liebsten Sie unmissverständlich umsetzen können. So können oft erbitterte Erbrechtsstreitigkeiten vermieden werden.