Abstand im Straßenverkehr

Auch in den Bußgeldfällen, in denen der Vorwurf erhoben wird, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten worden ist, bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Das zur Anwendung gekommene Messverfahren ist in diesen Fällen besonders zu prüfen. Auch Verwechslungen des Fahrzeugführers sind auszuschließen. Schließlich ist gerade in Fällen des Vorwurfes der Nichteinhaltung des Abstandes die Schuldfrage zu prüfen. Hat ein zuvor fahrendes Fahrzeug etwa abgebremst? Ist auf der Autobahn ein Fahrzeug auf die linke Fahrbahn gewechselt und hat dadurch die Verkürzung des Abstandes bewirkt? Welche Rechte bestehen beim Fahren in einer Kolonne? Ist ein von hinten kommendes Fahrzeug möglicherweise zu nah aufgefahren. Gerade in den Fällen des Vorwurfes des zu geringen Abstandes ist es wichtig, von Anfang an die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Wir setzen uns hier nachhaltig und konsequent für Ihre Rechte ein.

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