Berufung / Revision
Sollte bei Ihnen eine Verurteilung aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung erfolgt sein, so ist zu überprüfen, ob gegen das Urteil ein Rechtsmittel erhoben werden kann und soll. Hier stehen die Berufung und die Revision zur Verfügung. Wir prüfen gerne, ob und inwieweit in Ihrem Fall die Erhebung eines Rechtsmittels erfolgreich gestaltet werden kann.
Betäubungsmittelstrafsachen
Im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechtes gibt es zahlreiche Straftatbestände, bei denen eine Handlung im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt worden ist. Da dies ein sehr umfangreiches Thema ist, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sofern Sie Betroffener einer Betäubungsmittelstraftat sind, übernimmt Ihr Fachanwalt Ihre Verteidigung gerne.
Bewährung
Die Chance auf Bewährung haben Sie nur, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren verhängt wird. Droht Ihnen eine längere Haftstrafe, gilt es, diese mit den richtigen Strategien so zu mindern, dass Sie doch noch die Möglichkeit auf Bewährung bekommen. Um dies zu erreichen, ist die langjährige Erfahrung Ihres Anwaltes von großer Wichtigkeit. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei in Warendorf. Gerne erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt in einem Beratungsgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben.
Fahrverbot
Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wir kennen verschiedene Verteidigungsstrategien, um Sie davor zu bewahren. Oft erreicht Ihr Anwalt, dass Verkehrsbehörden von der Verhängung einer Fahrverbots absehen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Führerschein
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Ihnen ein Entzug droht, führt dies oft zu großen Problemen. Wir kennen die richtigen Schritte, um Ihre Fahrerlaubnis zu sichern oder sie so schnell wie möglich wiederzuerlangen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Haftprüfung / Haftbeschwerde
Wer in Untersuchungshaft sitzt, möchte natürlich so schnell wie möglich wieder freikommen. Um dies zu bewirken, kann eine Haftprüfung bzw. eine Haftbeschwerde genutzt werden. Allerdings kann sich eine solche Prüfung negativ auf Ihre Hauptverhandlung auswirken. Es ist also abzuwägen, inwiefern dies ein sinnvoller Schritt ist. Das macht Ihr Rechtsanwalt für Sie und kümmert sich um eine geeignete Haftstrategie für Ihren Fall.
Jungendstrafverfahren
Diese Verfahren beschäftigen sich mit Jugendlichen und Heranwachsenden (volljährige Personen, die in Ihrer Entwicklung einem Jugendlichen gleichen). Hier ist das primäre Ziel, die straffällig gewordenen Personen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt wurden oder Hilfe bei einem Verfahren gegen Sie benötigen, kennen wir die richtigen Schritte. Oft hilft ein offener Dialog mit Jugendgerichtshilfe und dem Gericht, um aus Ihrer Situation das Beste herauszuholen.
Kapitalverbrechen
Bei einem Kapitalverbrechen kann Ihre Existenz auf dem Spiel stehen. Vor allem dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren droht, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt helfen, der mit mehr als 20 Jahren Erfahrung die richtige Strategie kennt, um Ihnen beim Vorwurf eines Kapitalverbrechens zu helfen.
Nebenklage
Für Opfer einer Straftat besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Nach der Zulassung der Nebenklage bestehen für den Nebenkläger besondere Rechte, die er im Strafverfahren dann zu seinen Gunsten wahrnehmen kann. Als Anwalt beraten wir Sie in diesem Zusammenhang gerne und stehen Ihnen auf Wunsch als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.
Pflichtverteidigung
Sofern ein Betroffener aus bestimmten Gründen nicht zu einer eigenen Verteidigung in der Lage ist oder aber in Fällen, in denen es die schwere des strafrechtlichen Vorwurfes erfordert, besteht die Möglichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
Polizeiliche Vernehmung
Oft gilt bei einer polizeilichen Vernehmung: „Reden ist Silber, schweigen ist Gold“. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht in Anspruch und warten Sie auf Ihren Strafverteidiger, der nach einer Einarbeitung in die Sach- und Rechtslage Ihres Falles genau weiß, was zu tun ist.
Steuerstrafrecht
Sofern Sie sich im Konflikt mit dem Finanzamt oder dem Zoll befinden, kommt es mitunter zu einem Steuerstrafverfahren. Gerade in einem Steuerstrafverfahren bestehen gute Möglichkeiten der Verteidigung. Oftmals gelingt es in Absprache mit Ihrem Steuerberater und / oder den Steuerstrafbehörden selbst, ein derartig anhängiges Verfahren optimal zum Abschluss zu bringen. Wir kennen alle Möglichkeiten und wenden diese für Sie konsequent an.
Strafbefehl
Der Strafbefehl ist eine strafprozessuale Möglichkeit, die einen gerichtlichen Prozess verhindern kann. Auf der einen Seite ist dies eine Option, ein Verfahren schnell zu einem Abschluss zu bringen. Auf der anderen Seite sollte man sich fragen, ob die auferlegte Strafe angemessen ist. Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne zu diesem Thema und vertritt Sie im Zweifelsfall zuverlässig vor Gericht.
Strafvollzug
Stehen Sie vor einem Haftantritt oder befinden Sie sich im Strafvollzug, so gibt es viele Möglichkeiten, aus der gegebenen Situation das Beste zu machen. Hier ist es insbesondere wichtig, das Gespräch mit den Vollzugsbehörden zu suchen, um gemeinsam einen Vollzugsplan optimal zu gestalten. Wir kennen diese Möglichkeiten und bringen sie für Sie zur Anwendung.
Untersuchungshaft
Wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen, ist der Beistand durch einen professionellen Rechtsanwalt sehr wichtig. Wir können prüfen, ob die Untersuchungshaft zurecht angeordnet wurde und welche Möglichkeiten Sie in Ihrer Situation haben. Ihr Fachanwalt erlangt Einsicht in Ihre Akten und hilft Ihnen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann zum Beispiel das zu schnelle Fahren sein, das Überfahren einer roten Ampel oder vieles mehr. Solche Dinge sind schnell geschehen. Zu Ihrer Verteidigung kennt unser Anwalt für Strafrecht verschiedene Strategien und vertritt Ihre Rechte umfassend und nachhaltig.
Verkehrsstrafrecht
Neben der eigentlichen Strafe droht Ihnen bei einer Anzeige im Verkehrsstrafrecht zusätzlich ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Lassen Sie Ihre Rechte daher konsequent und nachhaltig durch einen Anwalt vertreten, wenn es sich um einen Strafbestand im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr handelt.
Zeugenbeistand
Sind Sie als Zeuge in einem Strafverfahren vorgeladen? Sind Sie Opfer geworden und haben Ängste? Oder haben Sie Sorge, sich mit Ihrer Aussage selbst belasten zu können? Auch als Zeuge haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Gerne stehen wir Ihnen in diesem Fall zur Seite.