Das Verkehrsrecht ist typisches Ordnungsrecht. Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Im Wesentlichen geht es um zwei große Teilbereiche, dem Verkehrszivilrecht und dem Verkehrsstrafrecht bzw. dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Dabei sind zum einen insbesondere das Haftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.) von Bedeutung. Zum anderen geht es auch um Bußgelder, Verwarnungen, Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.

Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit den Versicherungen, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wir setzen Ihre Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden etc.) nach einem typischen Verkehrsunfall durch.

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