Zuwanderung ist aktuell in aller Munde. Völkerwanderungen sind aber so alt wie die Geschichte der Menschheit. Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.

Bestimmungen über das Reisen, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht machen dieses Rechtsgebiet sehr komplex. Nicht zuletzt durch ständige politische Entwicklungen ist das Aufenthaltsrecht zu einem Gebiet für Experten geworden, die versiert sind im Umgang mit den entsprechenden Behörden und besonderen Gerichten.

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