Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der ausführenden Staatsgewalt. Es regelt also insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Verwaltungs-) Akte.

Die Ziele des Staates sind in unserer Verfassung (unserem Grundgesetz) festgeschrieben. Für die konkrete Umsetzung brauchen wir Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Oftmals erscheint einem der Staat übermächtig, nicht zuletzt aufgrund der unzähligen – oft komplizierten – Regelungen, die unser Leben beeinflussen. Das soll grundsätzlich so aber nicht sein.

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