Berufung / Revision

Sollte bei Ihnen eine Verurteilung aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung erfolgt sein, so ist zu überprüfen, ob gegen das Urteil ein Rechtsmittel erhoben werden kann und soll. Hier stehen die Berufung und die Revision zur Verfügung. Wir prüfen gerne, ob und inwieweit in Ihrem Fall die Erhebung eines Rechtsmittels erfolgreich gestaltet werden kann.

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