Ehegattenunterhalt
Diese Form von Unterhalt ist für die Zeit nach Inkrafttreten der Scheidung bestimmt. Es handelt sich hierbei um Ausnahmefälle, da nach einer Scheidung beide Eheleute wieder für Ihren eigenen Unterhalt zuständig sind. Welche Ausnahmen es hier gibt und inwiefern der Ehegattenunterhalt für Sie wichtig sein kann, erläutern wir Ihnen gerne. Da dieses Thema so umfassend ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.