Elternunterhalt

Die Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und ihren Kindern besteht nicht nur zugunsten der Kinder, sondern auch in späteren Jahren zugunsten der Eltern in umgekehrter Richtung. Wenn Eltern in das Rentenalter eintreten und pflegebedürftig werden, kommt die Frage der Unterhaltsverpflichtung der Kinder auf. Die Unterhaltszahlungen werden unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Kindes und des Ehegatten berechnet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema, prüfen, ob Elternunterhalt zu gewähren ist und stellen gegebenenfalls die Berechnungen an.

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