Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stefan Müller ist seit 1988 Rechtsanwalt, seit 1999 Notar.
Er gehört zu den Gründungsmitgliedern der Kanzlei.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört zum einen als Notar die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften jeglicher Art, zum anderen als Fachanwalt für Arbeitsrecht die Beratung in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts – sei es die Erstellung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen, sei es die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und Geltendmachung von Lohnforderungen.
Herr Müller ist seit vielen Jahren in den Arbeitsgemeinschaften für Notariat und Arbeitsrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein) tätig, in denen fortlaufend die neueste Rechtsprechungen aktualisiert und auf den alltäglichen Arbeitsablauf abgestimmt werden.
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Stefan Müller
Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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