Erbenhaftung / Ausschlagung der Erbschaft
In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen. Wenn Sie zum Erben werden, treten Sie in die Fußstapfen des Verstorbenen und erben nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Schulden. Doch auch, wenn Sie das Erbe nicht ausschlagen, gibt es Möglichkeiten, um die Haftung für die geerbten Schulden auf die Erbmasse zu beschränken und somit zu verhindern, dass die Schulden mit Ihrem eigenen Vermögen beglichen werden müssen. Damit Ihr Rechtsanwalt Sie in einer solchen Situation optimal unterstützen kann, ist es wichtig, direkt nach Kenntnis der Erbschaft Kontakt aufzunehmen.