Unter dem Begriff „Vertragsrecht“ werden die Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln. Jeder schließt tagtäglich unzählige Verträge. Das geht beim Kauf von Brötchen am Morgen los. Freilich ist nicht jeder Vertrag schriftlich geschlossen – gleichwohl entwickeln sich auch aus mündlich getroffenen Vereinbarungen Rechtsfolgen wie zum Beispiel die Gewährleistung. Es gibt aber unzählige Vertragsgestaltungen, die zu ihrer Gültigkeit einer besonderen Form (zum Beispiel Schriftform oder notarielle Beurkundung) bedürfen.

Wir prüfen Ihre Verträge am Maßstab Ihrer persönlichen Bedürfnisse und ganz besonderen Anforderungen. Wir beraten Sie und erstellen maßgeschneiderte Verträge für jeden Lebensbereich, seien es Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Eheverträge oder Erbverträge.

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