Haftprüfung / Haftbeschwerde
Wer in Untersuchungshaft sitzt, möchte natürlich so schnell wie möglich wieder freikommen. Um dies zu bewirken, kann eine Haftprüfung bzw. eine Haftbeschwerde genutzt werden. Allerdings kann sich eine solche Prüfung negativ auf Ihre Hauptverhandlung auswirken. Es ist also abzuwägen, inwiefern dies ein sinnvoller Schritt ist. Das macht Ihr Rechtsanwalt für Sie und kümmert sich um eine geeignete Haftstrategie für Ihren Fall.