Hausrat
Wenn es um die Aufteilung des Hausrates geht, unterscheidet man zwischen Gegenständen, die vor der Ehe erworben wurden und solchen, die während der Ehe erworben wurden. Bei Streitigkeiten und Problemen rund um den Hausrat helfen wir Ihnen gerne, eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie gerne auch vor Gericht.