Nebenklage
Für Opfer einer Straftat besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Nach der Zulassung der Nebenklage bestehen für den Nebenkläger besondere Rechte, die er im Strafverfahren dann zu seinen Gunsten wahrnehmen kann. Als Anwalt beraten wir Sie in diesem Zusammenhang gerne und stehen Ihnen auf Wunsch als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.