Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Partnerschaften, die nichtehelich sind, werden in Deutschland immer häufiger. Viele Paare leben miteinander, ohne eine Ehe einzugehen. Gerade, wenn in dieser Verbindung Kinder mit in die Partnerschaft gebracht werden ohne innerhalb der Lebensgemeinschaft geboren werden, empfehlen wir einen Partnerschaftsvertrag. Hier können sämtliche rechtliche Fragen rund um das Leben der Partner und der Kinder geklärt werden. Denn, wer nicht in einer ehelichen Verbindung ist, hat weder Rechte noch Pflichten gegenüber seinem Partner. Gerne helfen wir Ihnen beim Aufsetzen des Vertrages und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.