Pflichtteilsrecht

Auch wenn in einer letztwilligen Verfügung frei verfügt werden kann, welcher Teil des Vermögens wem zukommt, gibt es das sogenannte Pflichtteilsrecht zugunsten der nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Es sieht vor, dass diese die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erhalten. Also die Hälfte von dem, was Ihnen zugestanden hätte, hätte der Verstorbene keine letztwillige Verfügung verfasst. Doch wie in so vielen Fällen ist auch das Pflichtteilsrecht nicht immer so einfach, wie eben beschrieben. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema in der Kanzlei in Warendorf und zeigen Ihnen Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen.

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