Polizeiliche Vernehmung
Oft gilt bei einer polizeilichen Vernehmung: „Reden ist Silber, schweigen ist Gold“. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht in Anspruch und warten Sie auf Ihren Strafverteidiger, der nach einer Einarbeitung in die Sach- und Rechtslage Ihres Falles genau weiß, was zu tun ist.