Polizeiliche Vernehmung

Oft gilt bei einer polizeilichen Vernehmung: „Reden ist Silber, schweigen ist Gold“. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht in Anspruch und warten Sie auf Ihren Strafverteidiger, der nach einer Einarbeitung in die Sach- und Rechtslage Ihres Falles genau weiß, was zu tun ist.

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