Rotlichtverstoß
Nahezu jedem von uns ist es schon passiert, dass die Ampel doch schon auf „Rot“ umgesprungen ist, als wir die Ampel überquert haben. Nicht selten führt dies zu einem Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes. In der Regel ist ein Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot verbunden. Gleichwohl lohnt es sich zu prüfen, ob die Verteidigung gegen einen Rotlichtverstoß möglich ist. Wir übernehmen auch bei Rotlichtverstößen Ihre Verteidigung.