Häufig gestellte Fragen zum Mietrecht

Für sich selbst, seine Eltern und Großeltern, seine Kinder oder Enkel, seine Geschwister oder seinen Lebenspartner. Möglich auch für entferntere Verwandte, zu denen eine besonders enge Beziehung besteht oder für andere Angehörige des Haushalts, wie Pflegekinder, Pflegepersonen oder Angestellte.

Ja, und zwar so genau wie möglich, damit Sie das nachprüfen können.

Das richtet sich nach den allgemeinen Regeln im Mietvertrag oder im Gesetz.

Die Kündigung wegen vorgeschobenen Eigenbedarfs ist unwirksam und Sie können in der Wohnung bleiben bzw. nach dem Auszug verlangen, dass der Vermieter Sie wieder einziehen lässt. Außerdem können Sie Schadenersatz verlangen.

Alle Kosten, die Sie wegen des Umzugs hatten, z. B. Inseratskosten, Maklercourtage, Umzugsfirma. Sogar die Differenz zu der höheren Miete, die Sie in der neuen Wohnung zahlen, können Sie verlangen.

Normalerweise müssen Sie dann ausziehen, wenn die Kündigung auch formal in Ordnung ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie einen Härtefall geltend machen und der Kündigung widersprechen können.

Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten leistet.

Eine Mietkaution kann der Vermieter nur dann einfordern, wenn er dies mit dem Mieter vereinbart hat. Findet sich also im Mietvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung keine entsprechende Regelung, muss eine Mietkaution nicht bezahlt werden. Die meisten Mietvertragsvordrucke beinhalten jedoch entsprechende Klauseln.

Es darf höchstens die dreifache Netto-Monatsmiete (also ohne die Pauschale oder die als Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten) verlangt werden. Eine Vereinbarung über zum Beispiel vier Monatsmieten ist unwirksam.

Der Mieter übergibt oder überweist dem Vermieter den vereinbarten Betrag. Dies ist die häufigste Form der Mietkaution.

Der Mieter kann den Kautionsbetrag bei der Barkaution (der Mieter leistet die Sicherheit in Geld) in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter kann also die Übergabe der Schlüssel verweigern, wenn nicht die erste Rate in Höhe eines Drittels des Kautionsbetrages bezahlt ist. Die zweite Rate muss dann spätestens zu Beginn des zweiten Vertragsmonats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats gezahlt werden.
Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten leistet.